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online Ermittlung der Ausrüstung von Arbeitsstätten mit Feuerlöschern

auf der Grundlage von ASR A2.2 : 11-2012 (Ersatz für BGR 133)


- Technische Regeln für Arbeitsstätten | ASR A2.2 - Maßnahmen gegen Brände
 
Bezeichnung des
bewerteten Bereiches

(Gebäude/Geschoss/
 Geschossbereich)
 Fläche
 in m²
 Nutzung / Brandgefährdung
 nach ASR A2.2 (bzw. vergleichbar) für die bewertete Fläche
zu löschende
Stoffe bzw.
Brandklassen
A B C D
           
           
           
           
           
           
norBG ... normale Brandgefährdung (bzw. vergleichbar zur Brandgefahr in üblichen Büros)
erhBG ... erhöhte Brandgefährdung (zusätzliche Maßnahmen zur Grundausstattung nach Gefährdungsbeurteilung erforderlich)
Brandklassen ... siehe folgende Tabelle

Nutzungsbedingungen

 
 
Übersicht Brandklassen (zu löschende Stoffe) sowie die diesbezügliche Eignung von Feuerlöscherarten
Brand-
klassen
nach
DIN EN 2
 zu löschende Stoffe

Pulverlöscher

 Kohlendioxid-
 löscher
 Wasser-
 löscher
Wasserlöscher
 mit B-Zusatz
 Schaum-
 löscher
 mit ABC
 Pulver
 mit BC
 Pulver
 mit Metall-
brandpulver
 A 
Brände fester Stoffe
(z. B. Holz, Papier, Stroh, Textilien,
Kohle, Autoreifen - verbrennen
normalerweise unter Glutbildung,
hauptsächlich organischer Natur)
 
JA NEIN NEIN NEIN JA JA JA
 B  Brände von flüssigen oder flüssig
werdenden Stoffen

(z. B. Benzin, Benzol, öle, Fette,
Lacke, Teer, Stearin, Paraffin)
 
JA JA NEIN JA NEIN JA JA
 C  Brände von Gasen
(z. B. Methan, Propan, Wasserstoff,
Acetylen, Erdgas, Stadtgas)
 
JA JA NEIN NEIN NEIN NEIN NEIN
 D  Brände von Metallen
 (z. B. Aluminium, Magnesium, Lithium,
Natrium, Kalium und deren Legierungen)
 
NEIN NEIN JA NEIN NEIN NEIN NEIN
 F  Brände von Speiseölen und -fetten
(z. B. pflanzliche oder tierische öle und
Fette in Frittier- und Fettbackgeräten und
anderen Kücheneinrichtungen und -geräten)
 
ggf, geeignete Fettbrandlöscher (sofern nicht nach Brandklasse B möglich)




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